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Immobilienverwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der Teilungserklärung.

Um die hohen Anforderungen, die an ein professionelles Verwaltungsunternehmen gestellt werden erfüllen zu können, verfügen wir über persönlich und fachlich qualifizierte Mitarbeiter und ein funktionierendes Netzwerk.

Die intensive Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten, räumliche Nähe zu den Liegenschaften sowie Transparenz und Kostenkontrolle sind für uns selbstverständlich. Im Rahmen der WEG-Verwaltung übernehmen wir folgende Aufgaben: